FAQ2022-03-17T16:13:11+01:00

Unsere FAQs

Elektromobilität2023-05-12T15:43:15+02:00

Aktuell führen wir die Marken: Mercedes -Benz sowie Mitsubishi. Diese haben bezüglich Elektro- und Hybridautos viel zu bieten.

Mercedes –> A, CLA,  GLA, B, GLB, C, GLC, S,  SL, SLC, CLS,  E, GLE, GL, CL, GT, GT AMG, GLS, G( M, G, V )

Mitsubishi –> Space Star, Outlander, Eclipse Cross, ASX, Eclipse Cross Plug-in Hybrid, Outlander Plug-in Hybrid

Smart –> EQ fortwo (Coupe,Cabrio) ,  EQ forfour

e.GO –> E.Wave X – Sobald er Verfügbar ist

Elektrofahrzeuge sind Fahrzeuge, die mit elektrischer Energie angetrieben werden. Diese Energie wird beim Aufladen in Antriebsbatterien gespeichert, die im Fahrzeug verbaut sind. Sie dienen als Motor und setzen die Räder in Bewegung. Durch diese Art des Antriebs, werden keine lokalen Schadstoffemissionen freigesetzt.

Hybridfahrzeuge haben sowohl einen elektrischen als auch einen Kraftstoff- Antrieb. Es ist möglich, beide Antriebsarten zum Fahren zu nutzen.

Der Umweltbonus ist ein Förderprogramm der Bundesregierung für den Ausbau der Elektromobilität. Bei Kauf eines Neuwagens können Sie exklusiv bis zu 6750 € Förderung erhalten, welche sich jeweils zur Hälfte aus dem Bundesanteil und dem Herstelleranteil zusammensetzt.

Aktuell besteht zudem die Möglichkeit, den Anteil der Bundesregierung durch die sogenannte „Innovationsprämie“ zu verdoppeln.

Mit ihr verdoppelt sich der staatliche Anteil der Kaufprämie für Elektroautos. Die maximale Fördersumme beträgt 6.000 Euro. Den “doppelten Umweltbonus” (= inklusive Innovationsprämie) können Sie bis Ende 2024 beim BAFA beantragen HIER.

Den Umweltbonus können Sie für Elektro und Brennstoffzellenfahrzeuge, Fahrzeuge, für die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen sowie für Fahrzeuge, die maximal 50g CO2 pro Kilometer ausstoßen erhalten.

Eine genaue Liste aller Fahrzeuge, die eine Förderung bekommen können, finden Sie HIER.

Seit dem 01.01.2023 gelten folgende Subventionsregeln: E -Autos bis 40.000 Euro netto werden statt wie bisher mit 6000 nur noch mit 4500 Euro vom Staat bezuschusst. Bei einem Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro sind es nur noch 3000 Euro. Der Herstellerzuschuss sinkt entsprechend auf die Hälfte (2250 Euro/ 1500 Euro).

Fahrzeugtyp Bundesanteil seit 01.01.2023 Herstelleranteil seit 01.01.2023 Gesamt (netto) seit 01.01.2023
Elektroauto (BEV)
bis 40.000 Euro
Netto-Listenpreis
4500 Euro** 1500 Euro** 6750 Euro**
Elektroauto (BEV)
40.000 bis 65.000 Euro
Netto-Listenpreis
3000 Euro** 1500 Euro** 4500 Euro**
Elektroauto (BEV)
bis 45.000 Euro
Netto-Listenpreis ab 01.01.2024
Plug-in-Hybrid nicht mehr gefördert nicht mehr gefördert nicht mehr gefördert

Die Elektromobilität trägt dazu bei, lokale Schadstoffemissionen zu reduzieren. Durch den Antrieb mit elektrischer Energie stößt ein reines Elektroauto keine Schadstoffe aus.

Beim Leasing funktioniert der Umweltbonus wie eine Leasingsonderzahlung, die sich positiv auf die monatliche Leasingrate auswirkt. Sie leisten hierbei vor Auslieferung ihres Autos eine Zahlung in Höhe des staatlichen Anteils (BAFA-Prämie), der für das jeweilige Fahrzeug erhältlich ist.

Leasingfahrzeuge, für sie gilt das gleiche wie für Neufahrzeuge. Allerdings erhalten nur Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten die volle Förderung. Bei einer Vertragslaufzeit ab zwölf bis 23 Monate wird die Förderung reduziert..
Genauere Informationen und Tabellen zu allen Umweltprämien für alle jeweiligen Autos, finden Sie HIER.

Bei uns gibt es diverse individuelle Leasing- und Finanzierungsmöglichkeiten, abgestimmt auf das jeweilige Fahrzeug und Ihren Vorstellungen. Je nach den genannten Vorgaben unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot oder teilen Ihnen die Konditione mit.

Wenden Sie sich gerne bei Fragen oder weiteren Informationen an einen unserer Verkäufer HIER.

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