Unsere Autos werden auch nicht jünger

Deswegen ist es für die Sicherheit aller wichtig, Fahrzeuge regelmäßig durchchecken zu lassen. Hierfür gibt es die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU).

Wie oft muss eine HU/AU durchgeführt werden?

Bei einem Neuwagen ist die erste Untersuchung nach drei Jahren fällig, danach im Abstand von zwei Jahren regelmäßig. Besitzen Sie ein Taxi oder einen Mietwagen ist eine jährliche Untersuchung Pflicht.

Was beinhaltet die Abgas-/Hauptuntersuchung?

Der Hauptuntersuchung voran geht die Abgasuntersuchung. Hier wird die Zusammensetzung des Abgases ermittelt und bewertet. Dies geschieht auf einem sogenannten Prüfstand; das bedeutet, das Fahrzeug fährt bei dieser Untersuchung nicht. Ist diese Prüfung bestanden, geht es weiter zur Hauptuntersuchung.
Diese beinhaltet unter anderem:

Technische Überprüfung

Überprüfung der Lenkung

Überprüfung der Bremsen

Überprüfung der Verkehrssicherheit

Überprüfung der Scheiben

Überprüfung der Scheinwerfer

Wann kann man eine HU/AU bei uns machen und wie lang dauert sie?

Die Untersuchung ist bei uns grundsätzlich Montag bis Freitag während unserer Öffnungszeiten möglich. Wenn keine besonderen Umstände gegeben sind (z.B viele Aufträge auf einmal, Auffälligkeiten am Fahrzeug), beträgt die reine Prüfarbeit in unserer Werkstatt 45 Minuten.

Wer führt die HU/AU bei uns durch?

In einigen unserer Betriebe haben wir spezielle Prüfungsingeneure der Firma DEKRA vor Ort. Diese sind dafür ausgebildet, Ihr Fahrzeug zu prüfen und eventuelle Missstände festzustellen. Unsere Monteure sind danach dann gegebenenfalls dafür zuständig, Ihr Fahrzeug wieder auf Vordermann zu bringen.

Was muss man zu einer HU/AU mitbringen?

  • Fahrzeugschein
  • Betriebserlaubnis für Sonderein- und Aufbauten (falls vorhanden)